Lernförderung nach §45

Wenn ein Kind die in den Rahmenplänen verankerten Leistungsanforderungen in einem oder mehreren Fächern nicht erreicht, gibt es die Möglichkeit, das Kind durch Lernförderung zu unterstützen und zu fördern. Die Basis für diese Lernförderung findet sich im Programm „Fördern statt Wiederholen“ der Behörde für Schule und Berufsbildung. An der Schule Vizelinstraße beinhaltet die Lernförderung eine Unterstützung in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch.

Ob ein Kind in einem dieser Bereiche einer Lernförderung bedarf, wird in der Zeugniskonferenz beschlossen, sofern die Leistungen des Kindes nicht mehr mit ‚ausreichend‘ bewertet werden können, das Kind also das Klassenziel nicht erreicht hat. Auf dieser Grundlage legen die Lehrkräfte Art und Inhalt der Förderung fest. Dies wird in einer Lern- und Fördervereinbarung mit den Erziehungsberechtigten und dem Kind dokumentiert und von allen Beteiligten unterschrieben.

Die Lernförderung ist in den Unterricht integriert und wird von Honorarkräften, die der Schule oft schon seit vielen Jahren angehören, durchgeführt. Die Kinder werden in Einzel-oder Kleingruppenarbeit ggf. mit speziellem Übungsmaterial entsprechend ihrer Förderbedarfe unterstützt. Klassen- bzw. Fachlehrkraft und Honorarkraft stehen in engem Austausch über die zu übenden Inhalte und die Entwicklung des Kindes. Im Rahmen der nächsten Zeugniskonferenz ist festzustellen, ob das Kind seine Leistungen verbessern konnte, oder ob die Lernförderung fortzusetzen ist.

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