Corona FAQs

Übersicht mit FAQs zum schulischen Umgang mit Corona

Hier finden Sie eine Übersicht der FAQs zum schulischen Umgang mit Corona an der Schule Vizelinstraße.

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Frequently Asked Questions (FAQs)
1. Wie kommt eine Meldung über eine positiv getestete Person an die Schule?

In der Regel werden uns positiv getestete Kinder direkt von den Eltern gemeldet. Wir erhalten auch eine Information vom Gesundheitsamt, aber die direkte Meldung durch die Eltern ist schneller und wird sind schneller in der Lage zu reagieren.

Infizierte Mitarbeiter*innen melden sich bei der Schulleitung oder dem Schulbüro.

2. Wie geht die Schule mit den Informationen um?

Wenn uns ein positiv getestetes Kind oder Mitarbeiter*in gemeldet wurde, beginnen wir intern mit der Nachverfolgung der Kontakte. (siehe unten)

Gleichzeitig starten verschiedene Meldungen und Kommunikationsstränge. Durch das Leitungsteam wird eine Mail an die Schulaufsicht, an die „Corona-Abteilung“ der Schulbehörde und an das Gesundheitsamt verfasst. Hier werden persönliche Kontaktdaten der infizierten Person und Zeitfenster der Testung bzw. der ersten Symptome gemeldet. Das sind behördlich vorgegebene Schritte, die für alle Hamburger Schulen gelten.

Ein Mitglied der Schulleitungsteams sendet im nächsten Schritt eine Mail mit der ersten Information an die Eltern der betreffenden Klasse. Dabei darf der Name der infizierten Person nicht genannt werden.

Auch der Vorstand des Elternrats und die Elternvertreter*innen des betreffenden Jahrgangs bekommen diese Mail zur Kenntnis.

3. Was bedeutet „Nachverfolgung der Kontakte“? Was macht die Schule?

Das Gesundheitsamt hat sehr klare Vorgaben dazu, welche Informationen für die Kontaktverfolgung bzw. die Einschätzung der Situation wichtig sind und welche Daten die Schule ermitteln muss. Dieser Vorgang ist ebenfalls behördlich vorgegeben und gilt für alle Hamburger Schulen.

Zuerst schauen wir, wann das Kind getestet wurde bzw. wann es die ersten Symptome hatte. Diese Phase basiert auf einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Schule und Familie.

Dann rechnen wir 48 Stunden zurück. War das Kind in den 48 Stunden in der Schule? Mit wem hatte es Kontakt? Kontakt bedeutet: mindestens 15 Minuten Kontakt, ohne Mindestabstand und ohne Maske.

Das Gesundheitsamt unterscheidet grundsätzlich zwischen:

  • K1: Personen, die mind.15 Minuten den Abstand nicht einhalten konnten und ohne Mund-Nasen-Schutz in Kontakt waren.

  • K2: Personen, die zwar im selben Raum sind, aber keinen 15-minütigen engen Kontakt hatten und den Sicherheitsabstand einhalten konnten.

  • K3: Personen, die während des gesamten Kontakts Abstand hatten und Sicherheitskleidung getragen haben.

In der Grundschule wird davon ausgegangen, dass sich Kinder einer Klasse oder einer Lerngruppe im Klassenraum bewegen, kooperativ mit anderen Kindern lernen. Aus diesem Grund werden sie als K1 Personen gewertet und durch das Gesundheitsamtin eine 14-tägige Quarantäne geschickt.

Zu der Gruppe der K1 Personen können auch Kinder aus jahrgangsbezogenen Betreuungsgruppen, aus JeKi Gruppen, aus Aufteilungsklassen oder aus Ganztagskursen gehören. Das muss in jedem Einzelfall durch die Schule überprüft werden. Um hier eine Eingrenzung der Kinder zu haben, gibt es die Kohortenregelung (bei uns bedeutet das, ein Jahrgang ist eine Kohorte).

Unsere pädagogischen Mitarbeiter*innen gehören in der Regel zu der Gruppe der K2 Personen, weil sie während des Unterrichts Masken tragen und auf den Sicherheitsabstand achten.

4. Wer entscheidet über Covid-bezogene Maßnahmen?

Wir als Schule senden unsere Daten der Kontaktverfolgung an das zuständige Gesundheitsamt. Eine Entscheidung über mögliche Maßnahmen(Quarantäne, Reihentestung, etc.) wird immer nur durch das zuständige Gesundheitsamt getroffen. Als Schule dürfen wir keine Maßnahmen verordnen. Hiermuss immer auf die Einschätzung des Gesundheitsamts gewartet werden.

Da sich Informationen und Entscheidungen des Gesundheitsamtes manchmal verzögern, bitten wir als Schule immer darum, im Infektionsfall alle Kinder, die aus unserer Sicht zu K1 Personen gehören, zu Hause zu lassen.

Unsere Mitarbeiter*innen machen als K2 Personen umgehend einem Coronatest (auch ohne Symptome), um Sicherheit zu haben, nicht in Quarantäne zu müssen und weiterhin einsatzbereit zu sein. Aus genau diesem Grund tragen alle Mitarbeiter*innen während des Unterrichts Masken. Das macht den Unterricht an mancher Stelle mühsam, erhöht aber die Sicherheit. Und so werden Sie nur im Ausnahmefall als K1 Person eingeschätzt.

5. Wie kommt die Information des Gesundheitsamtes an die Familien?

In der Regel meldet sich das Gesundheitsamt nach der Einschätzung zur Kontaktverfolgung direkt bei Familien, die von möglichen Maßnahmen betroffen sind. Um bei Bedarf schneller handeln zu können, wird nach Absprache mit dem Gesundheitsamt eine Quarantänemaßnahme im ersten Schritt über die Schule kommuniziert. Dann meldet sich das Gesundheitsamt zwar auch bei den betreffenden Familien, aber vermutlich etwas später.

6. Und was ist mit dem Unterricht?

Wenn in einer Klasse eine infizierte Person ist, bitten wir als Schule sofort alle Familien, die Kinder zu Hause zu lassen. Dann beginnt die sehr aufwändige Nachverfolgung der Kontakte. Das ist zeitintensiv und erfordert viele Gespräche. Erst wenn das passiert ist, können sich die Kolleg*innen um die Organisation des Fernunterrichts kümmern. In der Regel hat jede/r päd. Mitarbeiter*in noch Fachunterricht in anderen Kassen. Dieser Unterricht muss stattfinden, die Kontaktverfolgung bindet die Zeit der Kolleg*innen. Ich bitte an dieser Stelle also um Verständnis, wenn nicht am ersten Tag einer Quarantäne bzw. „Vorab-Quarantäne“der Fernunterricht zu 100 Prozent startet.

Wenn Sie für Umsetzung des Fernunterrichts als Leihgabe ein digitales Endgerät benötigen, geben Sie diese Rückmeldung bitte gerne an Ihre Klassenleitungen.